10 wichtige Fakten zum Thema Organspende

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Was du darüber wissen solltest.

Das Thema Organspende wird oft als sehr komplex wahrgenommen. Wir haben zehn wichtige und interessante Zahlen, Daten und Fakten herausgesucht, die dir Antworten liefern. Und für die zentrale Frage sensibilisieren sollen: Ja oder Nein zur Organ- und Gewebespende?

    • 0 Euro dürfen wegen einer Organspende den Besitzer wechseln.
    • 2 verschiedene Arten der Organspende kann man ganz grundsätzlich unterscheiden.
    • 3 gesetzliche Regelungen gibt es in Europa zur Organspende.
    • Fast 5-mal häufiger im Vergleich zu Deutschland spenden Menschen in Spanien ihre Organe.
    • Bis zu 7 Leben können mit einer postmortalen Spende gerettet werden.

0 Euro dürfen wegen einer Organspende den Besitzer wechseln.

Das Transplantationsgesetz regelt ganz eindeutig, dass eine Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen beeinflusst werden darf. Aus diesem Grund gibt es keine finanziellen Entschädigungen oder Ähnliches – der Spender muss aus freien Stücken und ohne Gegenleistung spenden.

2 verschiedene Arten der Organspende kann man ganz grundsätzlich unterscheiden: die Lebend- und die postmortale Spende.

Bei einer Lebendspende wird ein Organ aus dem Körper eines gesunden Menschen in den eines Bedürftigen verpflanzt. Das geht ausschließlich bei einer Niere und bei Teilen der Leber, da nur diese Organe nicht vom Spender selbst benötigt werden – und nur zwischen Menschen, die verwandt sind oder sich in einer anderen Form nahe stehen. Die Operation ist für den Spender mit Risiken verbunden, weshalb postmortale Organspenden bevorzugt werden.

Bei der postmortalen Spende hat ein Spender verfügt, dass ein oder mehrere Organe nach seinem Tod transplantiert werden dürfen. Falls ein Mensch keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende formuliert hat, müssen seine Angehörigen entscheiden. Bei der Spende nach dem Tod ist die Bandbreite der Organe und Gewebe, die gespendet werden können, erheblich größer. Denn der Spender ist nach seinem Ableben nicht mehr auf sie angewiesen.

Du hast Fragen zum Thema Organspende?

Die KNAPPSCHAFT berät ihre Versicherten kostenfrei unter 08000 200 501 (Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr) oder per E-Mail an organspendeinfo@knappschaft.de.

3 gesetzliche Regelungen gibt es in Europa zur Organspende.

In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung: Jeder soll ab einem Alter von 16 Jahren selbst eine Entscheidung treffen, ob er seine Organe spenden möchte oder nicht. Krankenkassen informieren deshalb regelmäßig und umfangreich zum Thema und versenden Organspendeausweise. Die Entscheidung wird im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten. Eine Pflicht besteht jedoch nicht. Hat ein möglicher Spender selbst keine Entscheidung formuliert, entscheiden nach dessen Tod die Angehörigen.

Dieser Regelung ist die Zustimmungslösung – wie in Dänemark, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz – ziemlich ähnlich. Auch in diesen Ländern muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Oder seine Angehörigen müssen dies nach dem Tod tun.

Im Gegensatz dazu muss sich der Betroffene bei der Widerspruchslösung ausdrücklich gegen eine Organspende ausgesprochen und dies festgehalten haben. Wird der Widerspruch gegen die Entnahme nicht im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten, können potenziell alle infrage kommenden Organe nach dem Tod entnommen werden. Diese Regelung gilt in zahlreichen europäischen Ländern, zum Beispiel in Spanien.

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Das sollten Reisende wissen:

Bei der Organspende gilt jeweils das Recht des Landes, in dem man stirbt. Und nicht das Recht des Herkunftslandes. Deshalb solltest du dich vor jedem Auslandsaufenthalt über die gesetzlichen Regelungen informieren.

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Fast 5-mal häufiger im Vergleich zu Deutschland spenden Menschen in Spanien ihre Organe.

Spanien führt die europaweite Liste regelmäßig an. Dort gilt allerdings auch die Widerspruchslösung: Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten nichts Gegenteiliges festgehalten, so gilt er nach seinem Tod als Spender. Im Jahr 2017 gab es in Spanien 47 Organspender pro eine Million Einwohner, in Portugal 34, in Italien 29, in Frankreich 27 und in Deutschland 10. Das war der niedrigste Stand in unserem Land seit 20 Jahren. Im Jahr 2018 stieg die Zahl hier bei uns dann jedoch wieder auf 11,5.

Bis zu 7 Leben können mit einer postmortalen Spende gerettet werden.

Zahlreiche verschiedene Organe und Gewebe können einem gestorbenen Spender entnommen werden. Im Körper eines anderen Menschen übernehmen sie anschließend wieder wichtige Funktionen. Insgesamt können so theoretisch bis zu sieben Personen durch die Spenden eines verstorbenen Menschen eine neue Lebenschance erhalten. Den Organspendeausweis kannst du übrigens hier herunterladen.

Du willst wissen, wie die Deutschen zur Organspende stehen? Oder wie viele Menschen aktuell in Deutschland auf der Warteliste stehen? Hier liest du die Fakten 6 bis 10.

4 Kommentare:
    • Das ist korrekt. Sofort nach Eintritt des Todes machen die Leichengifte sämtliche Organe unfähig zur Verpflanzung.
      Aus genau diesem Grund wurde speziell dafür der Hirntod erfunden. Zuvor sagte man auch Koma zu diesem Zustand.

      • Hallo Peter, das ist ein kompliziertes Thema, daher holen wir etwas weiter aus: Die Untersuchungen zum irreversiblen Hirnfunktionsausfall oder Hirntod dienen dazu, Sicherheit bezüglich des Zustands eines Patienten zu erlangen. Wenn der Hirntod eingetreten ist, ist eine Fortführung der Therapie des Patienten nicht mehr gerechtfertigt. Weil der Hirntod aber nur auf einer Intensivstation eintreten kann, werden Herz- und Kreislauffunktion weiter künstlich aufrechterhalten. Wenn der Hirntod eingetreten ist und eine Zustimmung zur Organentnahme vorliegt, sind bis zur Organentnahme weitere Intensivmaßnahmen notwendig, um die Funktion der Organe zu erhalten. Kommt es nicht zu einer Organspende, so wird die Beatmung eingestellt und darauf folgt der Ausfall der Herz-Kreislauf-Funktion.
        Koma und Hirntod sind unterschiedliche Zustände. Ein Koma kann vorübergehend sein. Bei der Untersuchung des Hirntodes werden im ersten Schritt die klinischen Symptome für den Ausfall der gesamten Hirnfunktion getestet. In einem zweiten Schritt muss der Nachweis der Unumkehrbarkeit erbracht werden. Für diese Untersuchungen gibt es feste Richtlinien. Sie müssen von zwei erfahrenen Ärzten unabhängig voneinander durchgeführt werden. Der Begriff des Hirntods wurde im Zusammenhang mit der Entwicklung der klinischen Medizin wichtig. Aufgrund der modernen Intensivmedizin und der künstlichen Beatmung waren der Stillstand von Herz und Atmung keine ausreichenden Kriterien mehr für den Eintritt des Todes. Der irreversible (unumkehrbare) Hirnfunktionsausfall ist der Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Ein hirntoter Mensch kann definitiv nicht mehr ins Leben zurückkehren. Wenn du dazu weitere Fragen hast, wende dich gern an uns. Infos zum Thema Organspende findest du auch unter https://www.bzga.de/ oder https://www.dso.de. Viele Grüße, Claudio

    • Hallo Wolfgang, der Hirntod ist nach medizinischen Gesichtspunkten der Tod des Menschen. Mit Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls werden alle intensivmedizinischen Maßnahmen eingestellt und in der Folge bricht auch das Herz-Kreislaufsystem des Verstorbenen zusammen. Im Falle der Zustimmung zu einer Organspende werden die intensivmedizinischen Maßnahmen bis zur Entnahme fortgeführt, um die Organe in der Funktion zu erhalten. Es ist eine persönliche Entscheidung, wenn man das aus religiösen oder anderen Gründen nicht akzeptiert. Jeder ist deswegen aufgerufen, sich über die Organspende zu informieren und eine eigene Entscheidung dazu zu treffen. Wenn du dazu weitere Fragen hast, wende dich gern an uns. Infos zum Thema Organspende findest du auch unter https://www.bzga.de/ oder https://www.dso.de/. Viele Grüße, Claudio

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