Das sind die 9 Schritte bei einer Organspende

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Schematischer Ablauf der Spende.

Organspende ist wichtig, da ist sich die Mehrzahl der Deutschen einig. Dennoch herrscht eine große Verunsicherung über Details. Und wenig konkrete Bereitschaft, zu spenden. Um die Abläufe nachvollziehbarer zu machen, schildern wir dir den Ablauf einer Organspende.

  1. Krankheit oder Unfall mit schwerer Hirnschädigung. 
  2. Den Hirntod des Patienten feststellen. 
  3. Meldung des möglichen Spenders an die DSO. 
  4. Die Ärzte sprechen mit den Angehörigen. 
  5. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen. 
  6. Die Daten werden zur Organvermittlung an Eurotransplant übertragen. 
  7. Dem Verstorbenen werden Organe entnommen. 
  8. Transport der Organe zum Transplantationszentrum.
  9. Die Organe werden transplantiert.

In Deutschland sterben pro Jahr über 900.000 Menschen

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1. Krankheit oder Unfall mit schwerer Hirnschädigung.

In Deutschland sterben pro Jahr über 900.000 Menschen – die meisten an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs. Die Zahl der Toten durch nicht natürliche Umstände, beispielsweise Unfälle, ist vergleichsweise gering. Natürlich versuchen Ärzte, das Leben eines jeden Patienten zu retten. Doch manchmal können sie den Tod nicht mehr verhindern. Geht allerdings ein Leben zu Ende, kann durch Organspende unter Umständen ein anderes gerettet werden. Im Idealfall sind es sogar bis zu sieben andere.

Voraussetzung für die Organspende ist immer das Einverständnis des Spenders. Am besten hat dieser im Vorfeld festgehalten, dass er Organe und Gewebe nach seinem Tod spenden möchte. Mit einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung. Weitere Infos und den Organspendeausweis zum Runterladen findest du hier.

2. Den Hirntod des Patienten feststellen.

Damit der Prozess einer möglichen Organ- oder Gewebespende beginnen kann, muss der Hirntod des möglichen Spenders ohne Zweifel festgestellt werden. Ein Hirntod liegt vor, wenn die Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm endgültig – also nicht behebbar – ausfällt. Die Diagnose muss unabhängig voneinander von zwei verschiedenen Ärzten gestellt werden. Diese müssen dafür qualifiziert und am Organspendeprozess nicht beteiligt sein. So werden Interessenskonflikte vermieden. All das ist rechtlich klar durch das Transplantationsgesetz (TPG) sowie die entsprechenden Richtlinien der Bundesärztekammer vorgegeben.

3. Meldung des möglichen Spenders an die DSO.

Wird der Hirntod eines Patienten festgestellt, der potenziell als Spender infrage kommt, informiert das Krankenhaus die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO). Sie koordiniert und überwacht alle Abläufe bei Organtransplantationen in Deutschland – rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr.

4. Die Ärzte sprechen mit den Angehörigen.

Die verantwortlichen Ärzte suchen natürlich auch das Gespräch mit den Angehörigen. Sie informieren sie über den Stand der Dinge und das weitere Verfahren. Sollte die Haltung des Verstorbenen für oder gegen eine Organspende nicht schriftlich festgehalten worden sein, müssen die Hinterbliebenen über diese Frage entscheiden.

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Du hast Fragen zum Thema Organspende?

Die KNAPPSCHAFT berät ihre Versicherten kostenfrei unter 08000 200 501 (Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr) oder per E-Mail an organspendeinfo@knappschaft.de.

5. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen.

Nun müssen die Mediziner diese Frage klären: Eignen sich die Organe des Verstorbenen überhaupt für eine Transplantation? Sie untersuchen, ob eine akute oder chronische Erkrankung vorliegt. Und, falls ein Unfall zum Tod geführt hat, ob infrage kommende Organe verletzt wurden. Auch Gewebe, wie zum Beispiel die Hornhaut der Augen, kann gespendet werden und wird untersucht. Die so gesammelten Informationen sind auch wichtig, um einen passenden Empfänger zu finden.

6. Die Daten werden zur Organvermittlung an Eurotransplant übertragen.

Wissen die Ärzte, welche Organe und Gewebe sich für eine Transplantation eignen, geben sie diese Information an Eurotransplant weiter. Diese Vermittlungsstelle für gespendete Organe organisiert Transplantationen in Deutschland und sieben weiteren europäischen Ländern. Anhand der Meldung suchen die Mitarbeiter einen passenden Empfänger auf der Warteliste. Das geschieht nach klaren Richtlinien: Wichtig ist die Verträglichkeit zwischen Spender und Empfänger. 

Je höher hier die Übereinstimmung, desto günstiger ist die Prognose für den Betroffenen. Für sein konkretes Überleben, aber auch für seine langfristige Genesung. Zudem spielt es eine Rolle, wie dringend das Organ benötigt wird. Ist ein passender Empfänger gefunden, benachrichtigt Eurotransplant sowohl das Krankenhaus des Spenders als auch ein günstig gelegenes Transplantationszentrum über die bevorstehende Operation. Natürlich erhält auch der Empfänger die glückliche Nachricht, dass sein Warten ein Ende hat und er auf die Operation vorbereitet werden muss.

7. Dem Verstorbenen werden Organe entnommen.

Die Ärzte entnehmen dem Körper des Verstorbenen die Organe und Gewebe, für die es einen Empfänger gibt. Das können bis zu 15 verschiedene sein. Hat die Klinik, in der der Spender liegt, keinen entsprechenden Arzt, so wird ein Transplantationsmediziner hinzugezogen. Die Organe werden bei der Hälfte der Fälle in weniger als 18 Stunden nach dem Tod des Spenders entnommen. Dies kann aber sogar noch nach über 24 Stunden erfolgen. Den Verstorbenen übergeben die Ärzte anschließend in einem menschenwürdigen Zustand.

8. Transport der Organe zum Transplantationszentrum.

Schnellstmöglich werden die entnommenen Organe in das Transplantationszentrum gebracht. In diesem wird auch der Empfänger aufgenommen. Dabei handelt es sich um Einrichtungen in chirurgischen Kliniken, die speziell auf solche Operationen ausgerichtet sind. Ist der Straßenverkehr nicht die beste Lösung, übernehmen Hubschrauber den Transport.

9. Die Organe werden transplantiert.

Haben die Organe und Gewebe sowie der Empfänger das Transplantationszentrum erreicht, kann es mit der Operation losgehen. So schenkt die Organspende einem schwer kranken Menschen ein neues Leben.

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Ja oder Nein zur Organspende? Diese Entscheidung solltest du ganz für dich alleine treffen. Wenn du noch mehr Infos zum Thema brauchst, findest du diese hier.

3 Kommentare:
  • Hallo liebes Team ,eine Frage habe ich zur Organspende ,ich bin Diabetiker 2 darf oder kann ich Spenden,diese Frage kommt nirgends vor ,das würde mich Interessieren

    • Hallo Klaus, vielen Dank für deine Frage! Bekannte Vorerkrankungen sollten in den Organspendeausweis unter „Anmerkungen / Besondere Hinweise“ eingetragen werden. So kannst du es auch mit dem Diabetes handhaben. Eine Organentnahme ist grundsätzlich dann ausgeschlossen, wenn bei der oder dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organ- und Gewebespende in Frage kommt. Wir hoffen, das hilft dir weiter. Wenn du noch Fragen dazu hast, schreib uns oder ruf uns einfach unter der kostenfreien Servicenummer der KNAPPSCHAFT 08000 200 501 an. Viele Grüße, Claudio

      • Hallo liebe Antworter auf meinen Kommentar,

        Ich finde diese Äußerungen eine Frechheit. Liebe Knappschaft, löschen sie bitte diese Kommentare.

        mfG Klaus Koch

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